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Der Weg mit der IOV

Der Weg mit der IOV

Entscheide dich bewusst für frieden und freiheit
Zivilist werden

Zivilist werden

Der Weg in die Freiheit.
Werde bewusst Zivilist
Zivilist sein

Zivilist sein

Lerne wie man sich als Zivilist friedlich und menschlich verhält
Zivilist leben

Zivilist leben

Lebe bewusstes SEIN und
kenne alle Deine Rechte
Freiheit

Freiheit

Finde in einer neuen Gesellschaft deinen Platz als Mensch

IOV Betriebe

IOV Akademie

Unsere Bereiche bei der IOV

Unsere Bereiche bei der IOV

Der Weg in die Freiheit geht nur mit bewussten Menschen

Zivilisten vernetzen

Wir verbinden Menschen miteinander. Das Ziel ist es Menschen vor Ort zu vernetzen um ein neues Gefühl der Gemeinschaft zu erleben und das Gefühl von Freiheit neu zu definieren.

IOV - Akademie

Die IOV Akademie dient für die Fort- und Weiterbildung des Völkerrechtes nach den Vorgaben des Genfer Abkommen IV Artikel 144 und der UN-Res 53/144

Hospitalisierung

Gemäß Artikel 132 des Genfer Abkommen IV ist dies ein fundamental wichtiges Ziel ist es die Menschen wieder in das Gefühl der Freiheit und den Frieden zu bringen.

IOV - Betriebe

Die Betriebe im Völkerrecht, registriert bei der Zentralen Auskunftstelle im Genfer Abkommen IV Artikel 140 . Es gilt altes Handwerk mit Innovation zu verbinden.

Neue Gesellschaft

Die Internationale Organisation Völkerrecht steht für eine neue Gesellschaft, für Frieden und Freiheit auf der ganzen Welt, gemäß den Vorgaben des Potsdamer Abkommen.

Gerichthof (GdM)

Der Gerichthof der Menschen steht für ein unabhängiges und unparteiisches sowie faires Verfahren. Gemäß dem Genfer Abkommen IV Artikel 149
Stehst Du für weltweiten Frieden und für die Freiheit der Menschen?  Dann werde Zivilist bei der IOV!

Stehst Du für weltweiten Frieden und für die Freiheit der Menschen? Dann werde Zivilist bei der IOV!

Wer sind wir?

Wer sind wir?

Die Gründungsmitglieder der Internationalen Organisation sind Menschen, die in Frieden und Freiheit ihre Zukunft selbst gestalten möchten. Viele Jahre Studium und neues Bewusstsein veranlassten uns diese Organisation ins Leben zu rufen. Möglich machte uns dies das Genfer Abkommen IV.

Was machen wir?

Was machen wir?

Unsere Aufgabe ist es, Menschen zu helfen in eine bessere und friedlichere Zukunft zu gelangen. Wir sind alleine durch die UN-Res 53/144 verantwortlich, dass Völkerrecht und die Menschenrechte zu schulen. Ebenso ist unsere Aufgabe die Menschen in die Freilassung, Heimschaffung und Hospitalisierung zu führen und zwar gemäß Artikel 132 Genfer Abkommen IV.

Wie setzen wir das um?

Wie setzen wir das um?

Durch die IOV-Akademie werden von uns Mediatoren,  Delegierte, Schiedsrichter und Behörden ausgebildet. Die Mediatoren und Delegierten sind die Bindeglieder zu den innerstaatlichen Behörden. Sie haben die Aufgabe die Menschenrechtsverletzungen aufzuzeigen und sie zu befrieden. Du die Schulungen der Behörden wird auch das Verständnis zum Artikel 25 Grundgesetz gefördert. 

 

Hierzu unterstützen wir Euch mit Ausbildung zum Völkerrecht und der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit:

  • Aufklärung und Weiterbildung im Völkerrecht 
  • Vorträge und Seminare sowohl online als auch offline zu völkerrechtlichen Themen
  • Persönlichkeitstraining zur Durchsetzung der eigenen Rechte, z.B. Umgang mit Ängsten, Aufbau und Nutzung der eigenen Stärken, Festigung des Selbstvertrauens, um in die Eigenverantwortung zu wachsen.

mit aktiver Hilfe:

  • bei der Möglichkeit, sich den Menschen zu erklären und somit völkerrechtliches Verständnis und Sicherheit in der Anwendung zu erlangen
  • zum Ausschluss von Rechtsstreitigkeiten, die nicht völkerrechtlich legitimiert sind
  • bei Beratung und Begleitung in völkerrechtlichen Angelegenheiten 

Wir bieten ebenfalls Schulungen und Seminare bei militärischen, polizeilichen oder anderen öffentlichen Behörden an um die völkerrechtlichen Versäumnisse aufzuarbeiten.

Nach Artikel 1 Genfer Abkommen IV

Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, das vorliegende Abkommen unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen.

Artikel 144 Genfer Abkommen IV

Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in Friedens- und in Kriegszeiten den Wortlaut des vorliegenden Abkommens in ihren Ländern im weitestmöglichen Ausmass zu verbreiten und insbesondere sein Studium in die militärischen und wenn möglich zivilen Ausbildungsprogramme aufzunehmen, damit die Gesamtheit der Bevölkerung seine Grundsätze kennen lernen kann. 

Die zivilen, militärischen, polizeilichen oder andern Behörden, die in Kriegszeiten eine Verantwortung in Bezug auf geschützte Personen übernehmen, müssen den Wortlaut des Abkommens besitzen und über dessen Bestimmungen besonders unterrichtet werden.

Hier liegen uns bestätigte Versäumnisse vor, die zu völkerrechtlichen Verletzungen innerhalb der Staaten führen und somit Privathaftungen mit sich bringen können. Um dies zu verhindern, setzen wir alles daran auch in den Behörden das Völkerrecht zu lehren und BEWUSSTSEIN zu schaffen.