Der Weg mit der IOV
Zivilist werden
Werde bewusst Zivilist
Zivilist sein
Zivilist leben
kenne alle Deine Rechte
Freiheit
Unsere Bereiche bei der IOV
Stehst Du für weltweiten Frieden und für die Freiheit der Menschen? Dann werde Zivilist bei der IOV!
Wer sind wir?
Die Gründungsmitglieder der Internationalen Organisation sind Menschen, die in Frieden und Freiheit ihre Zukunft selbst gestalten möchten. Viele Jahre Studium und neues Bewusstsein veranlassten uns diese Organisation ins Leben zu rufen. Möglich machte uns dies das Genfer Abkommen IV.
Was machen wir?
Unsere Aufgabe ist es, Menschen zu helfen in eine bessere und friedlichere Zukunft zu gelangen. Wir sind alleine durch die UN-Res 53/144 verantwortlich, dass Völkerrecht und die Menschenrechte zu schulen. Ebenso ist unsere Aufgabe die Menschen in die Freilassung, Heimschaffung und Hospitalisierung zu führen und zwar gemäß Artikel 132 Genfer Abkommen IV.
Wie setzen wir das um?
Durch die IOV-Akademie werden von uns Mediatoren, Delegierte, Schiedsrichter und Behörden ausgebildet. Die Mediatoren und Delegierten sind die Bindeglieder zu den innerstaatlichen Behörden. Sie haben die Aufgabe die Menschenrechtsverletzungen aufzuzeigen und sie zu befrieden. Du die Schulungen der Behörden wird auch das Verständnis zum Artikel 25 Grundgesetz gefördert.Â
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Hierzu unterstützen wir Euch mit Ausbildung zum Völkerrecht und der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit:
- Aufklärung und Weiterbildung im Völkerrecht
- Vorträge und Seminare sowohl online als auch offline zu völkerrechtlichen Themen
- Persönlichkeitstraining zur Durchsetzung der eigenen Rechte, z.B. Umgang mit Ängsten, Aufbau und Nutzung der eigenen Stärken, Festigung des Selbstvertrauens, um in die Eigenverantwortung zu wachsen.
mit aktiver Hilfe:
- bei der Möglichkeit, sich den Menschen zu erklären und somit völkerrechtliches Verständnis und Sicherheit in der Anwendung zu erlangen
- zum Ausschluss von Rechtsstreitigkeiten, die nicht völkerrechtlich legitimiert sind
- bei Beratung und Begleitung in völkerrechtlichen Angelegenheiten
Wir bieten ebenfalls Schulungen und Seminare bei militärischen, polizeilichen oder anderen öffentlichen Behörden an um die völkerrechtlichen Versäumnisse aufzuarbeiten.
Nach Artikel 1 Genfer Abkommen IV
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, das vorliegende Abkommen unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen.
Artikel 144 Genfer Abkommen IV
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in Friedens- und in Kriegszeiten den Wortlaut des vorliegenden Abkommens in ihren Ländern im weitestmöglichen Ausmass zu verbreiten und insbesondere sein Studium in die militärischen und wenn möglich zivilen Ausbildungsprogramme aufzunehmen, damit die Gesamtheit der Bevölkerung seine Grundsätze kennen lernen kann.
Die zivilen, militärischen, polizeilichen oder andern Behörden, die in Kriegszeiten eine Verantwortung in Bezug auf geschützte Personen übernehmen, müssen den Wortlaut des Abkommens besitzen und über dessen Bestimmungen besonders unterrichtet werden.
Hier liegen uns bestätigte Versäumnisse vor, die zu völkerrechtlichen Verletzungen innerhalb der Staaten führen und somit Privathaftungen mit sich bringen können. Um dies zu verhindern, setzen wir alles daran auch in den Behörden das Völkerrecht zu lehren und BEWUSSTSEIN zu schaffen.